Mit jedem Rohling zahlt man an die Gema Juli 17th, 2009
Die Gema, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, nimmt in Deutschland die Urheberrechte der Komponisten, Songwriter und Sänger wahr. Auf jedes Album, das verkauft wird, erhebt sie Gebühren, die dem Urheber zu Gute kommen. Auch für das öffentliche Abspielen bei Tanzveranstaltungen muss an die Gema gezahlt werden. Sie hat dabei eine Monopolstellung. Musiker dürfen ihre Musik nicht selbst verwerten. Sogar, wenn sie selbst Auftreten, bezahlen sie Gebühren an die Gesellschaft, die sie erst später wieder zurückbezahlt bekommen. Nicht immer ist es aber sicher geklärt, ob Gebühren an die Gema bezahlt werden müssen. Denn das Abspielen von Musik auf einer privaten Feier ist erlaubt. Wer also seinen Geburtstag mit seiner Familie feiert, braucht sich keine Sorgen zu machen, das Urheberrecht zu verletzten. Komplizierter wird es auf größeren Feiern, da der Übergang von privat zu öffentlich fließend ist.
Wer CDs brennt, um damit Umsatz zu machen, muss Gema-Gebühren bezahlen. Das Brennen einer CD oder DVD für den Privatgebrauch dagegen ist an sich kostenlos. Allerdings bezahlt man indirekt auch dafür Gebühren, ohne, dass man es unbedingt mitbekommt. Wer CD-Rohlinge oder DVD-Rohlinge kauft, bezahlt dabei die Gema-Gebühren gleich mit. Erwirbt man einen CD-Rohling, bezahlt man dafür 0,072 Euro Verwertungsgebühr je Spielstunde. Bei einem DVD-Rohling sind es 0,087 Euro pro Spielstunde.
Nicht nur auf CDs und DVDs werden Gebühren erhoben. Für jeden Brenner, jeden CD-Player, jeden Mp3-Player und jedes CD-Rom-Laufwerk bezahlt der Kunde Gema-Gebühren.
Eine ähnliche Instanz wie für die Musik gibt es auch in anderen Bereichen. Die VG Wort zum Beispiel nimmt die Rechte von Autoren wahr.
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